Sehr geehrte Senioren und Pensionisten!
Die Bundesregierung plant, bei der Pensionserhöhung 2026 unter dem Anpassungsfaktor von 2,7 % zu bleiben. Wir, der Österreichische Seniorenrat verweist in diesem Zusammenhang auf § 108f ASVG:
„(1) Der Bundesminister f. ASGPK hat für jedes Kalenderjahr den Anpassungsfaktor und unter Bedachtnahme auf den Richtwert festzusetzen.
(2) Der Richtwert ist so festzusetzen, dass die Erhöhung der Pensionen auf Grund der Anpassung mit dem Richtwert der Erhöhung der Verbraucherpreise nach Abs. 3 entspricht. Vertretenen Organisationen
Wir als Seniorenrat mit all seinen vertretenen Organisationen fordern die volle Inflationsanpassung der Pensionen von 2,7 %.
Bereits jetzt leisten die Pensionisten mit der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,9 %Punkte auf 6 % einen massiven Beitrag zur Budgetkonsolidierung. Abgesehen davon sind besonders die Pensionisten von der anhaltenden Teuerung betroffen.
„Deshalb fordere ich die gesetzliche Inflationsanpassung der Pensionen in der Höhe von 2,7 Prozent und diese muss in vollem Umfang für alle Pensionisten erfolgen. Weiters fordere ich im Namen aller im Seniorenrat vertretenen Organisationen, einmal mehr die Einbindung in Regierungsverhandlungen, insbesondere aktuell bei der Pensionsanpassung sowie unverzügliche Gespräche mit der Bundesregierung. Es wird zwar viel über Pensionen, vor allem von der Verlierer Ampel Koalition, geredet, aber nicht mit den wirklichen Vertretern der Pensionisten und Senioren, nämlich mit uns, dem Österreichischen Seniorenrat.
Die sogenannte „soziale Staffelung“ der Pensionen, d.h. ein Teil kriegt wenig und der andere noch weniger, ist nichts anderes wie der nächste Schritt zur Einheitspension, auch Volkspension genannt. Alle bekommen die gleiche Pension. Das kann man mit einer langen Übergangszeit machen, muss aber dann auch den Pensionsbeitrag vereinheitlichen. Alles andere ist hochgradig ungerecht und unfair.“ meint euer Erich Hafner.